Änderungsservice
Info für Aussteller
Öffentlichkeitsarbeit
Mit dem Antragsformular kann der Aussteller festlegen, welche Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Werbeflyer, Pressemitteilungen, Internetpräsentation) verwendet werden dürfen.
Änderungen der zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte können bis 30.04. des Veranstaltungsjahres (einmalig kostenlos) geändert werden. Spätere Änderungen werden nicht mehr berücksichtigt. Sofern vor dem 30.04. mehr als eine Änderung beantragt wird, wird für jede Änderung der Programmier- und Zeitaufwand in Rechnung gestellt (mindestens 30,00 Euro).
Änderungen aller Art können hiermit gemeldet werden:
Vortragsthemen können hiermit gemeldet werden: